Die korrekte Erfassung von Kältemittelmengen klingt nach Routine — ist aber einer der häufigsten Quellen für Dokumentationsfehler in Kältebetrieben. Wer Kilogramm und CO₂-Äquivalent verwechselt, den Kältemitteltyp abkürzt oder die Erfassungsmethode nicht dokumentiert, hat ein Problem beim nächsten Prüftermin. Dieser Artikel erklärt, was korrekt erfasst werden muss — und was typischerweise schiefläuft.
Kilogramm und CO₂-Äquivalent: Was ist was
Viele Techniker kennen die Füllmenge ihrer Anlage in Kilogramm — das ist das, was sie einfüllen und im Blick haben. Für die F-Gas-Dokumentation braucht es aber zusätzlich das CO₂-Äquivalent in Tonnen. Das ist der Wert, nach dem sich Prüffristen und Meldepflichten richten.
Die Berechnung ist einfach: CO₂-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP-Wert ÷ 1.000
Beispiele:
- R410A (GWP: 2.088): 2,5 kg × 2.088 ÷ 1.000 = 5,22 t CO₂-Äq. → jährliche Prüfpflicht
- R32 (GWP: 675): 5 kg × 675 ÷ 1.000 = 3,38 t CO₂-Äq. → unter 5 t, keine Mindesthäufigkeit
- R134a (GWP: 1.430): 15 kg × 1.430 ÷ 1.000 = 21,45 t CO₂-Äq. → jährliche Prüfpflicht
Wer nur die Kilogramm erfasst und nicht das CO₂-Äquivalent berechnet, kann die Prüffristen nicht korrekt einhalten — und dokumentiert unvollständig.
Die häufigsten Fehler bei der Kältemittelerfassung
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler:
- Kältemitteltyp ungenau angegeben. „Klimagas" oder „R4" ist keine zulässige Dokumentation. Der vollständige Bezeichner (z.B. R410A, R32, R134a, R290) muss stehen — inkl. GWP-Wert oder Verweis auf die offizielle Liste.
- CO₂-Äquivalent nicht eingetragen. Viele Betriebe führen nur die Kilogramm. Das reicht nicht — beides muss dokumentiert sein.
- Nur Nachfüllmenge, nicht Gesamtfüllmenge. Wenn eine Anlage nachgefüllt wird, muss sowohl die nachgefüllte Menge als auch die neue Gesamtfüllmenge dokumentiert werden.
- Herkunft des Kältemittels nicht angegeben. War es Neuware oder wiederaufbereitetes Recyclingmittel? Das muss ausdrücklich stehen.
- Entnahmen nicht dokumentiert. Wenn Kältemittel aus einer Anlage entnommen wird — für Reparatur oder Außerbetriebnahme — muss die entnommene Menge und die Entsorgung / Rückgabe an den Recycler dokumentiert werden.
GWP-Werte der gängigsten Kältemittel
Zur Orientierung: Die GWP-Werte der am häufigsten verwendeten Kältemittel:
- R410A: GWP 2.088
- R407C: GWP 1.774
- R134a: GWP 1.430
- R404A: GWP 3.922
- R32: GWP 675
- R290 (Propan): GWP 3 — kein F-Gas, Dokumentationspflicht entfällt
- R744 (CO₂): GWP 1 — kein F-Gas
Für die neuen HFO-Kältemittel (R1234yf, R1234ze) gelten GWP-Werte unter 1 — auch hier entfällt die F-Gas-Dokumentationspflicht, da sie nicht als fluorierte Treibhausgase im Sinne der Verordnung gelten.
Automatische Berechnung statt manuellem Rechnen
Wenn ein Techniker bei jeder Kältemittelbewegung selbst rechnen muss — Kilogramm eintragen, GWP nachschlagen, multiplizieren, durch tausend teilen — passieren Fehler. Und unter Zeitdruck auf einer Baustelle passieren sie häufiger.
Eine F-Gas-Dokumentation Software löst dieses Problem: Der Techniker wählt den Kältemitteltyp aus einer Dropdown-Liste, gibt die Kilogramm ein — und das CO₂-Äquivalent wird automatisch berechnet und korrekt eingetragen. Kein Nachschlagen, kein Taschenrechner, keine Fehler.
Das ist keine Spielerei — das ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation, die eine Kontrolle besteht, und einer, die es nicht tut.
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