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Kältemittel richtig erfassen: kg, CO₂-Äquivalent und die häufigsten Fehler

Die korrekte Erfassung von Kältemittelmengen klingt nach Routine — ist aber einer der häufigsten Quellen für Dokumentationsfehler in Kältebetrieben. Wer Kilogramm und CO₂-Äquivalent verwechselt, den Kältemitteltyp abkürzt oder die Erfassungsmethode nicht dokumentiert, hat ein Problem beim nächsten Prüftermin. Dieser Artikel erklärt, was korrekt erfasst werden muss — und was typischerweise schiefläuft.

Kilogramm und CO₂-Äquivalent: Was ist was

Viele Techniker kennen die Füllmenge ihrer Anlage in Kilogramm — das ist das, was sie einfüllen und im Blick haben. Für die F-Gas-Dokumentation braucht es aber zusätzlich das CO₂-Äquivalent in Tonnen. Das ist der Wert, nach dem sich Prüffristen und Meldepflichten richten.

Die Berechnung ist einfach: CO₂-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP-Wert ÷ 1.000

Beispiele:

  • R410A (GWP: 2.088): 2,5 kg × 2.088 ÷ 1.000 = 5,22 t CO₂-Äq. → jährliche Prüfpflicht
  • R32 (GWP: 675): 5 kg × 675 ÷ 1.000 = 3,38 t CO₂-Äq. → unter 5 t, keine Mindesthäufigkeit
  • R134a (GWP: 1.430): 15 kg × 1.430 ÷ 1.000 = 21,45 t CO₂-Äq. → jährliche Prüfpflicht

Wer nur die Kilogramm erfasst und nicht das CO₂-Äquivalent berechnet, kann die Prüffristen nicht korrekt einhalten — und dokumentiert unvollständig.

Die häufigsten Fehler bei der Kältemittelerfassung

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler:

  1. Kältemitteltyp ungenau angegeben. „Klimagas" oder „R4" ist keine zulässige Dokumentation. Der vollständige Bezeichner (z.B. R410A, R32, R134a, R290) muss stehen — inkl. GWP-Wert oder Verweis auf die offizielle Liste.
  2. CO₂-Äquivalent nicht eingetragen. Viele Betriebe führen nur die Kilogramm. Das reicht nicht — beides muss dokumentiert sein.
  3. Nur Nachfüllmenge, nicht Gesamtfüllmenge. Wenn eine Anlage nachgefüllt wird, muss sowohl die nachgefüllte Menge als auch die neue Gesamtfüllmenge dokumentiert werden.
  4. Herkunft des Kältemittels nicht angegeben. War es Neuware oder wiederaufbereitetes Recyclingmittel? Das muss ausdrücklich stehen.
  5. Entnahmen nicht dokumentiert. Wenn Kältemittel aus einer Anlage entnommen wird — für Reparatur oder Außerbetriebnahme — muss die entnommene Menge und die Entsorgung / Rückgabe an den Recycler dokumentiert werden.

GWP-Werte der gängigsten Kältemittel

Zur Orientierung: Die GWP-Werte der am häufigsten verwendeten Kältemittel:

  • R410A: GWP 2.088
  • R407C: GWP 1.774
  • R134a: GWP 1.430
  • R404A: GWP 3.922
  • R32: GWP 675
  • R290 (Propan): GWP 3 — kein F-Gas, Dokumentationspflicht entfällt
  • R744 (CO₂): GWP 1 — kein F-Gas

Für die neuen HFO-Kältemittel (R1234yf, R1234ze) gelten GWP-Werte unter 1 — auch hier entfällt die F-Gas-Dokumentationspflicht, da sie nicht als fluorierte Treibhausgase im Sinne der Verordnung gelten.

Automatische Berechnung statt manuellem Rechnen

Wenn ein Techniker bei jeder Kältemittelbewegung selbst rechnen muss — Kilogramm eintragen, GWP nachschlagen, multiplizieren, durch tausend teilen — passieren Fehler. Und unter Zeitdruck auf einer Baustelle passieren sie häufiger.

Eine F-Gas-Dokumentation Software löst dieses Problem: Der Techniker wählt den Kältemitteltyp aus einer Dropdown-Liste, gibt die Kilogramm ein — und das CO₂-Äquivalent wird automatisch berechnet und korrekt eingetragen. Kein Nachschlagen, kein Taschenrechner, keine Fehler.

Das ist keine Spielerei — das ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation, die eine Kontrolle besteht, und einer, die es nicht tut.

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