Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen Replivo Systems (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmen, die Replivo Systems mit der Entwicklung oder Bereitstellung von Software-Lösungen, digitalen Systemen oder verwandten Dienstleistungen beauftragen (nachfolgend „Auftraggeber").
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. Art. 3 Codice del Consumo (Geschäftskunden / B2B). Sie gelten nicht für Verbraucher.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Anbieter
§ 3 Leistungsangebot
Replivo Systems entwickelt und liefert interne Software-Systeme für Betriebe – insbesondere in den Bereichen:
- Service Hub: Digitale Auftrags- und Serviceverwaltung
- Project Hub: Internes Projektmanagement und Ressourcensteuerung
- Site & Acceptance Hub: Bautagesberichte, Abnahmeprotokolle, Baustellendokumentation
Das konkrete Leistungsumfang, die Projektspezifikation, Lieferziele und Preise werden in individuellen Angeboten und Projektverträgen festgelegt, die diesen AGB vorgehen.
§ 4 Kein automatischer Vertragsabschluss per Website
Die auf dieser Website dargestellten Informationen, Preisangaben und Leistungsbeschreibungen stellen kein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des Vertragsrechts dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung.
Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Replivo Systems zustande – in der Regel nach einem Beratungsgespräch und Vorlage eines individuellen Angebots, das vom Auftraggeber angenommen wird.
§ 5 Angebote und projektbezogene Vereinbarungen
Angebote von Replivo Systems sind freibleibend und nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, so ist das Angebot für die Dauer dieser Frist bindend.
Individuelle Projektverträge und schriftliche Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern darin keine ausdrückliche abweichende Regelung fehlt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Benennung einer Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis
- Zeitnahe Rückmeldung bei Freigaben und Abstimmungen
- Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen
- Abnahme von Teilleistungen nach Fertigstellung
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstandene Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 7 Zeitrahmen und Umsetzung
Zeitpläne und Umsetzungsfristen werden im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Verbindliche Terminzusagen gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Hindernisse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Replivo Systems zur angemessenen Verlängerung der Umsetzungsfristen.
§ 8 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren und können sich auf Projektkosten und Zeitplan auswirken. Replivo Systems wird den Auftraggeber vor Umsetzung über etwaige Mehrkosten und Zeitverschiebungen informieren.
Mündlich vereinbarte Änderungen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. dem projektbezogenen Vertrag. Alle genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist Replivo Systems berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
- Für laufende Hosting- und Support-Leistungen gelten monatliche Abrechnungszyklen gemäß Einzelvertrag.
Einmalige Implementierungskosten und laufende Monatspauschalen werden separat ausgewiesen.
§ 10 Hosting, Support und Wartung
Sofern im Projektvertrag vereinbart, erbringt Replivo Systems laufende Hosting-, Support- und Wartungsleistungen. Umfang, Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsgarantien werden im jeweiligen Service Level Agreement (SLA) oder Vertragsdokument festgelegt.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich, sofern kein ausdrückliches Backup-Paket vereinbart wurde.
§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Replivo Systems räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entwickelten Software-Systemen für den vereinbarten Einsatzzweck ein.
Quellcode, Konzepte, Design-Systeme, interne Tools und Frameworks von Replivo Systems verbleiben im Eigentum von Replivo Systems, sofern keine ausdrückliche schriftliche Übertragung vereinbart wurde.
Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken und Materialien rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge
Replivo Systems garantiert, dass die gelieferten Leistungen den im Vertrag beschriebenen Spezifikationen entsprechen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Replivo Systems hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Offensichtliche Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht gerügt wurden, gelten als akzeptiert.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Replivo Systems haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen von Replivo Systems.
§ 14 Höhere Gewalt
Replivo Systems ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse verhindert wird, auf die Replivo Systems keinen Einfluss hat (höhere Gewalt), darunter Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder Infrastrukturausfälle.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Genehmigung an Dritte weiterzugeben.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 16 Datenschutz
Replivo Systems verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Privacy Policy. Sofern Replivo Systems im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 17 Vertragsdauer und Kündigung
Einmalige Projektaufträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Bezahlung. Laufende Service- und Hosting-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und alle darauf basierenden Verträge findet das Recht der Republik Italien Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Replivo Systems. Die Parteien können abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen schriftlich treffen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: März 2026