Die Dichtheitsprüfung ist eine der zentralen Pflichten bei der Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Nicht nur durchführen — auch dokumentieren. Und zwar vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht. Was das konkret bedeutet, zeigt dieser Artikel.
Warum Dichtheitsprüfungen vorgeschrieben sind
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) in Kälteanlagen sind unter normalen Bedingungen sicher — aber wenn die Anlage undicht ist, entweichen sie in die Atmosphäre und treiben den Klimawandel voran. Ein Kilogramm R410A entspricht im Treibhauspotenzial etwa 2.088 Kilogramm CO₂.
Deshalb schreibt die EU-F-Gas-Verordnung regelmäßige Dichtheitsprüfungen vor: Sie sollen sicherstellen, dass Lecks frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor größere Mengen Kältemittel entweichen. Wer die Prüfung versäumt oder nicht dokumentiert, gefährdet nicht nur die Umwelt — sondern seinen Betrieb.
Die Prüffristen nach CO₂-Äquivalent
Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen richtet sich nach der Menge des enthaltenen Kältemittels, ausgedrückt in Tonnen CO₂-Äquivalent (t CO₂-Äq.):
- 5 bis 49,9 t CO₂-Äq.: Prüfung mindestens einmal jährlich
- 50 bis 499,9 t CO₂-Äq.: Prüfung mindestens alle sechs Monate
- Ab 500 t CO₂-Äq.: Prüfung mindestens alle drei Monate
Wichtig: Anlagen mit einem installierten automatischen Leckerkennungssystem können die Intervalle verdoppeln — aus jährlich wird zweijährlich, aus halbjährlich wird jährlich. Voraussetzung: Das Leckerkennungssystem ist selbst geprüft und dokumentiert.
Anlagen unter 5 t CO₂-Äquivalent sind grundsätzlich prüfpflichtig, aber es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthäufigkeit — es gelten die allgemeinen Betreiberpflichten und gute Praxis.
Was bei jeder Prüfung dokumentiert werden muss
Nicht jede Prüfung, die durchgeführt wird, gilt als ordnungsgemäß dokumentiert. Folgende Angaben müssen für jede Dichtheitsprüfung im Anlagenbuch stehen:
- Datum der Prüfung
- Ergebnis: dicht oder undicht — bei Leckage auch Fundort und Menge des entwichenen Kältemittels
- Prüfmethode: elektronischer Lecksuchgerät, UV-Methode, Sichtkontrolle, Druckprüfung
- Name und F-Gas-Zertifizierungsnummer des ausführenden Technikers
- Name des ausführenden Unternehmens
- Bei Leckage: Datum und Art der Reparatur, anschließende Kontrollprüfung
Fehlt auch nur ein Pflichtfeld, gilt der Eintrag bei einer Kontrolle als unvollständig — und damit als nicht erbracht.
Das Problem mit der Fristenverwaltung
Ein Betrieb mit dreißig betreuten Anlagen hat möglicherweise zehn Anlagen mit jährlicher Pflicht, fünfzehn mit halbjährlicher und fünf mit vierteljährlicher. Das sind deutlich über fünfzig Prüftermine pro Jahr — in unterschiedlichem Rhythmus, an unterschiedlichen Standorten, mit unterschiedlichen Technikern.
Wer das im Kopf oder auf einem Kalenderblatt verwaltet, verliert den Überblick. Eine digitale Wartungssoftware für Kälteanlagen berechnet die Fristen automatisch aus der letzten Prüfung und erinnert rechtzeitig — damit kein Termin unter den Tisch fällt.
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